Wie läuft die Substitutionsbehandlung ab?

Bei der Einstellung erfolgt zunächst eine Bestandsaufnahme des Gesundheitszustandes der Patientin bzw. des Patienten (u.a. EKG), Dauer und Art des Drogenkonsums und das soziale Umfeld werden erhoben. Harn und Blut werden von einem Labor analysiert (u.a. allgemeine Laborparameter, Hepatitis, HIV, Syphilis, bei Frauen: Schwangerschaft). Wenn alle nötigen Analysen und Diagnosen vorliegen, wird mit der Patientin bzw. dem Patienten nochmals die Sozialanamnese durchbesprochen. Nach Zusammenschau aller Informationen werden die Behandlungsziele erarbeitet und die entsprechende Therapie eingeleitet. Dabei halten sich die Substitutionsärzt*innen an die Vorgaben der Suchtgift- bzw. Substitutionsverordnung.

PatientInnen, die eine Substitutionsbehandlung beginnen, 
müssen folgende Verpflichtungen eingehen. Die Patientin/der Patient …

  • darf sich in keiner anderen Substitutionsbehandlung befinden.
  • muss mit den Rahmenbedingungen der Behandlung einverstanden sein (z. B. regelmäßige Harnkontrollen auch zur Überprüfung der Verlässlichkeit der Patientin/des Patienten)
  • muss über die möglichen Risiken aufgeklärt worden sein
  • und den Behandlungsvertrag unterschreiben.

Die Rahmenbedingungen der Behandlung … 

  • Einhaltung der Vereinbarungen darüber, wie die Substitutionsmittel eingenommen werden müssen
  • Regelmäßige Kontrollen und Harnuntersuchungen
  • Behandlung des Beikonsums
  • Substitutionsmittel dürfen KEINESFALLS weitergegeben werden
  • Aufklärung, in welchen Fällen die Behandlung abgebrochen wird
  • Wenn nicht volljährige Patient*innen ins Substitutionsprogarmm aufgenommen werden wollen, sollte die Meinung eines Facharztes für Psychiatrie und/oder Kinder- und Jugendpsychiatrie eingeholt werden sowie die Zustimmung des Erziehungsberechtigten dokumentiert werden.
  • Der Behandlungsbeginn wird an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet.
  • Zu Beginn werden Einzelrezepte verwendet, weil das richtige Medikament und die richtige Dosis gefunden werden müssen. Erst nach abgeschlossener Dosisfindung bekommen die Patient*innen eine Substitutionsdauerverschreibung.