Wo/wie werden Substitutions-Medikamente abgegeben?

Als Substitutionsmittel werden vor allem Methadon, Retardiertes Morphin, Buprenorphin und Codein eingesetzt. Substitutionsmittel gibt es entweder als Tabletten oder als flüssige Lösung.

Die Abgabe erfolgt durch Apotheken, Spitäler oder Ambulanzen, in Ordinationen von ÄrztInnen mit Substitutionsfortbildung oder Drogenhilfeeinrichtungen.

Dabei ist grundsätzlich immer nur eine Tagesdosis auszufolgen, die unter Sicht (also direkt vor der Apothekerin/dem Apotheker) oral eingenommen – also geschluckt – werden muss.

Grundsätzlich muss das Mittel an Werktagen immer in derselben Apotheke eingenommen werden.

Für Sonn- und Feiertage ist eine Mitgabe vorgesehen.

Von diesen Regelungen gibt es Ausnahmen, die längere Mitgabe-Intervalle für jene Menschen erlauben, die nicht täglich während der Öffnungszeiten dieselbe Apotheke aufsuchen können (z. B. Arbeiter auf Montage, wechselnde Schichtdienste usw.).

Weiters ist eine Mitgabe auch im Fall von Urlauben möglich, wenn keine entsprechende Versorgungsmöglichkeit am Urlaubsort besteht; die Länge der Mitgabe ist aber beschränkt.

Wichtig: Es gibt keine legale Menge an Suchtgiften für den Eigengebrauch! Drogenbesitz ist in jeder Menge strafbar und führt zu einer Anzeige. Aber: Die Menge an Drogen führt zur Anwendung unterschiedlicher strafrechtlicher Vorschriften. Das Überschreiten der sogenannten „Grenzmenge“ kann – zusammen mit weiteren Faktoren – als Vorbereitung des Suchtgifthandels oder als Suchtgifthandel gesehen werden. Dafür drohen wesentlich höhere Strafen – auch Haftstrafen. Wenn jemand ein Suchtgift ausschließlich für den eigenen Gebrauch besitzt oder sich beschafft, ist der Strafrahmen mit bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe oder Geldstrafe von bis zu 360 Tagsätzen festgelegt.